Achtung hier droht ein Bußgeld! Deine He...

Achtung hier droht ein Bußgeld! Deine Hecken musst Du unbedingt vor dem 01. März noch schneiden!

Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September verboten Hecken, lebende Zäune, Gebüsche oder andere Gehölze abzuschneiden.

In dieser Zeit nisten und brüten in den Pflanzen viele heimische Vögel und es nicht erlaubt Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.

Ganzjährig zulässig sind aber schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses. Kranke Bäume oder Gehölze dürfen natürlich jederzeit entfernt werden.

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