Wenn Du Deinen Garten auf Vordermann bri...

Wenn Du Deinen Garten auf Vordermann bringen möchtest, solltest Du Dir unbedingt den 1. März notieren. Denn ab diesem Stichtag bis zum 30. September ist es verboten, Hecken, Gebüsche oder Bäume abzuschneiden.

Der Grund ist das Bundesnaturschutzgesetz, Vögel können in dieser Zeit sonst nicht ungestört brüten und Eichhörnchen nicht in den Bäumen ihre Jungen großziehen.

Ganzjährig zulässig sind aber schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses. Kranke Bäume oder Gehölze dürfen natürlich jederzeit entfernt werden.

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